VERKEHRSRECHT
DER DEUTSCHEN LIEBSTES KIND ...Das Auto ist individuelles Fortbewegungsmittel und Statussymbol gleichermaßen. Wie sehr man wirtschaftlich auf seine Nutzung angewiesen ist, merkt man spätestens dann, wenn entweder das Fahrzeug weg ist oder die Fahrerlaubnis. Das gilt in unserer Region in ganz besonderem Maße, denn ohne eigenes Fahrzeug ist man nirgendwo so hilflos wie auf dem 'flachen Land'.
Weil ein Verkehrsunfall genauso ungelegen kommt wie Ärger mit der Bußgeldstelle, der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Kfz-Händler, helfen wir Ihnen dabei, 'mobil' zu bleiben. Zu unseren Tätigkeitsfeldern im Verkehrsrecht gehören unter anderem:
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen nach einem Verkehrsunfall
- Vertretung bei Auseinandersetzungen mit der Fahrerlaubnisbehörde
- Verteidigung des Betroffenen in Verkehrsstrafsachen und bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- das Kaufrecht / Leasingrecht bei Kraftfahrzeugen (insbesondere im Hinblick auf streitige Gewährleistungsrechte)
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STANDORT BREDSTEDT
NILS BEYER
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VANESSA KETELSEN
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