ÖFFENTLICHES BAURECHT
STEIN AUF STEIN ...Das öffentliche Baurecht befasst sich insbesondere mit der Frage der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben, sei es Neubau, Umbau oder Ausbau. Wir helfen bei der Klärung der zugrundeliegenden rechtlichen Situationen und versuchen pragmatische Lösungen insbesondere im Dialog mit den Genehmigungsbehörden zu erreichen.
Fälle im privaten Baurecht (diese betreffen das Rechtsverhältnis zwischen einem Werkunternehmer und dem Bauherren im Rahmen eines BGB- oder VOB-Werkvertrages) gehören nicht zu unserem Tätigkeitsbereich. Für die hier entstehenden Fragen der Vergütungsansprüche oder Gewährleistungsansprüche können wir Ihnen aber gerne ein befreundetes Büro bei Bedarf nennen, die diesen Rechtsbereich abdeckt.