ÖFFENTLICHES BAURECHT
STEIN AUF STEIN ...Ob private Neubauten, Um- oder Ausbau bestehender Gebäude oder gewerbliche Bauprojekte – in Schleswig-Holstein wird viel gebaut.
Wir überprüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens und klären die rechtlichen Grundlagen. Ist es erforderlich, suchen wir den Dialog mit den Genehmigungsbehörden und binden weitere Beteiligte ein, damit Ihr Projekt auch tatsächlich verwirklicht werden kann.
Private Baurechtsstreitigkeiten im Rahmen eines BGB- oder BOB-Werkvertrages gehören nicht zu unserem Tätigkeitsbereich. Gerne empfehlen wir Ihnen eine Kanzlei, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite steht.