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ERBRECHT

DAS LETZTE HEMD HAT KEINE TASCHEN ...

Am Ende des Lebens steht der Tod und er ist unausweichlich. Dennoch wird diese Tatsache gerne verdrängt und wichtige Entscheidungen immer wieder aufgeschoben - bis es zu spät ist. 

Wenn sich jemand ungerecht behandelt oder beim Erbe übergangen fühlt, entstehen häufig Konflikte unter den Erben. Wir klären Ihre Ansprüche bei Erbauseinandersetzungen oder aus Pflichtteilsrechten und machen diese für Sie geltend. Wir prüfen Testamente auf ihre Wirksamkeit und setzen Ihre Ansprüche bei der Verteilung des Nachlasses durch. Wir erstreiten Ihr Recht außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.

Sie möchten Ihre Angelegenheiten rechtzeitig regeln und Ihren Nachlass im Erbfall gerecht und konfliktfrei verteilt wissen? Dann beraten wir Sie notariell und gestalten Ihre Vermögensnachfolge. Wir beurkunden Testamente, Erbverträge oder lebzeitige Übertragungen und Unternehmensnachfolgen. 
Dabei sind Regelungen für besonders schutzbedürftige Angehörige, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsreduzierung und Vermächtnisse, aber auch der Schutz Ihres Vermögens bei späterer Pflegebedürftigkeit von großer Bedeutung. Die erbrechtliche Behandlung von Fragestellungen aus dem Bereich des Höferechts nimmt in unserer Kanzlei eine besondere Stellung ein. 

Wussten Sie, dass die Finanzverwaltung in Deutschland im Jahr 2020 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt hat? 
 

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Jannsen, Behrens, Kaup, Hennig und Dr. Otzen
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