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Christine Hunger
Dr. Klaus-Günter Otzen
Behrens
Jörg Stark

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeines Zivilrecht umfasst über die in der linken Menüleiste bereits aufgeführten Spezialgebiete hinaus u.a.

- das Kaufrecht einschl. der Sach- und Rechtsmängelgewährleistung,
- die Verbraucherschutzrechte bei Fernabsatz-,
Verbraucherdarlehen und Haustürgeschäften,
- das Maklerrecht,
- das sonstige Vertragsrecht
- das Recht der BGB-Gesellschaft,
- das Sachenrecht, etc.