Ansprechpartner:

Ralph Urban Jannsen
Hans-Jürgen Jannsen
Klaus-Ferdinand Feddersen
Dr. Klaus-Günter Otzen
Michael Feddersen
Jörg Stark

Notariat

Entsprechend der Vorschrift des § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) ist der Notar "unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes", der für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt wird.

In erster Linie hat er Beurkundungen vorzunehmen, vornehmlich im Rahmen formbedürftiger Rechtsgeschäfte. Ihm obliegt es dabei, durch rechtskundige Mitwirkung bei der Gestaltung privater Rechtsbeziehungen für Rechtssicherheit und Streitvermeidung zu sorgen, etwa bei Kaufverträgen, Testamenten, Gesellschaftsverträgen und anderem.