Ansprechpartner:

Dr. Klaus-Günter Otzen
Michael Feddersen

Familienrecht

Zum Familienrecht zählen in erster Linie die mit einer Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen: Unterhalt, Vermögens-auseinandersetzung, Rentenausgleich, Sorgerecht und Umgang mit den gemeinsamen Kindern.

Kommt es zur Trennung / Scheidung der Ehegatten, stellt dies für beide Seiten eine Ausnahmesituation dar. Eine einvernehmliche Trennung wäre der Idealfall. Dem steht oft jedoch entgegen, dass neben dem mit der Trennung verbundenen ökonomischen Druck zusätzlich emotionale Konflikte und Schuldvorwürfe die Situation verschärfen.

Unabhängig davon, ob letztlich eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann oder die streitigen Fragen durch die Familiengerichte geklärt werden, bedarf es jeweils einer genauen Kenntnis der Sach- und Rechtslage. Aufgabe des Anwaltes ist es hier einerseits für den Mandanten eine finanziell tragfähige Regelung zu erstreiten, andererseits einer Eskalation des "Rosenkrieges" entgegenzuwirken.