Ansprechpartner:

Hans-Jürgen Jannsen
Klaus-Ferdinand Feddersen

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst einerseits Fragen der Erbfolge im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen, andererseits aber auch die vorsorgende Erbfolgeplanung zukünftiger Erbfälle. Hierbei sind auch mögliche Pflichtteilsansprüche sowie Aspekte der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen.

Zunehmend werden in diesem Zusammenhang auch Fragen der lebzeitigen Vorsorge behandelt, wie etwa Patientenverfügungen, Gesundheitsbetreuungsvollmachten und (General-) Vollmachten, insbesondere auch solche im Rahmen betrieblicher Vorsorge.

In unserer ländlich geprägten Heimat nimmt die Behandlung von Problemen aus dem Bereich des Höferechts eine besondere Stellung ein.