Ansprechpartner Baurecht:

Jörg Stark
Dr. Klaus-Günter Otzen

Ansprechpartner Grund-
stücksrecht:


Ralph Urban Jannsen
Hans-Jürgen Jannsen
Klaus-Ferdinand Feddersen
Michael Feddersen
Dr. Klaus-Günter Otzen
Jörg Stark

Bau- und Grundstücksrecht

Das private Baurecht umfasst das Rechtsverhältnis zwischen Werkunternehmer und Bauherrn im Rahmen von BGB- oder VOB-Werkverträgen. Hier sind wir in sämtlichen Fragen des Gewährleistungs- und Haftungsrechtes tätig und arbeiten in diesem Bereich seit vielen Jahren auch für Architekten und Ingenieure, die wir des Weiteren in Honorarstreitigkeiten vertreten.

Zu einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit zählt die Durchsetzung von Werklohnforderungen der Handwerker. Außerdem vertreten wir sie in selbständigen Beweisverfahren.

Zusätzlich beraten wir bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen und Immobiliengeschäften im Allgemeinen und im Bereich der Bauträgerverträge im Besonderen.